Allgemeine Vertrags- und Nutzungsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen („AGB“) regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Marktplatzes abrufbar unter „claiton.de“ zwischen den registrierten Werkstätten und Demontageunternehmen („KFZ-Verwerter“) oder registrierten Autoverkäufern („KFZ-Händler“) und der CLAITON GmbH, Subbelrather Str. 15A, 50823 Köln, als Anbieter der Plattform („Claiton“), gemeinsam auch „Vertragsparteien“ genannt.
1.2. Von diesen AGB abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen der KFZ-Verwerter sowie der KFZ-Händler (zusammen auch „Händler“ genannt) finden keine Anwendung.
1.3. Vertragspartner von Claiton i. S. d. AGB können ausschließlich Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sein.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Claiton stellt eine Online-Plattform bereit, über die verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von KFZ-Schadensfällen in Anspruch genommen werden können. Claiton kooperiert hierbei mit ausgewählten Versicherungen.
Registrierte KFZ-Verwerter können für die auf der Plattform angebotenen Fahrzeuge Gebote abgeben.
2.2. Um den Online-Marktplatz und die darüber abrufbaren Leistungen nutzen zu können, bedarf es der Zertifizierung durch Claiton sowie der Einrichtung, bzw. Freischaltung eines Nutzer-Accounts.
3. Vertragsverhältnis
3.1. Claiton ist nicht Verkäufer der Fahrzeuge und hat keinen unmittelbaren Einfluss auf den Inhalt und die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehung zwischen dem KFZ-Verwerter, bzw. dem KFZ-Händler und den Versicherungsnehmern.
3.2. Im Rahmen des Kaufvertragsabschlusses zwischen dem Versicherungsnehmer und den Händlern handeln beide Parteien jeweils stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Versicherungsnehmer erwirbt im Falle des Vertragsschlusses, bzw. Zuschlags einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den KFZ-Verwerter. Die Kommunikation läuft ausschließlich über, bzw. mit Claiton. Im Falle eines Fahrzeugkaufs über die Plattform besteht das Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen dem Versicherungsnehmer und dem KFZ-Händler.
3.2.1 Verpflichtend gilt allerdings gegenüber Claiton, dass das Fahrzeug spätestens nach 3 Werktagen nach Übernahme beim Straßenverkehrsamt abgemeldet werden muss (vorübergehende und endgültige Stilllegung), falls das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden Sie für eventuell weitere entstandene Kosten haftbar gemacht. Ein Nachweis der Stilllegung ist unverzüglich per Post oder Email an Claiton zu senden (info@claiton.de).
3.3. Die Versicherungsnehmer oder die betroffene Versicherung können die Bedingungen der Auktion über ein Fahrzeug selbst bestimmen, insbesondere einen Preis benennen, der mindestens für das Fahrzeug anzubieten ist („Mindestpreis“) sowie eine Frist bestimmen, binnen derer Gebote abgegeben werden können („Angebotsdauer“). Das Inserat des Versicherungsnehmers, bzw. das der Versicherung, stellt dabei noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern eröffnet die Möglichkeit für den registrierten KFZ-Verwerter, mittels Geboten an der Auktion teilzunehmen. Jedes Gebot eines KFZ-Verwerter stellt wiederum ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Versicherungsnehmer über den Kauf dar. Ein Gebot des KFZ-Verwerters erlischt, wenn ein anderer KFZ-Verwerter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt oder der Mindestpreis nicht erreicht wird. Die Versicherung, bzw. deren Versicherungsnehmer ist nach Ablauf der Angebotsdauer jedoch nicht verpflichtet, das Angebot des Höchstbietenden anzunehmen. Hierzu bedarf es noch der ausdrücklichen Annahmeerklärung des Versicherungsnehmers oder der Versicherung. Beide haben das Recht, den Vertrag mit dem KFZ-Verwerter des jeweils nächsthöheren Gebotes abzuschließen, sofern der KFZ-Verwerter gegen Verpflichtungen dieser AGB oder sich mit Leistungen in Verzug befinden.
3.4. Registrierte KFZ-Händler können im Rahmen der Schadensabwicklung über die Plattform Fahrzeuge zum Verkauf anbieten. Hierzu übernimmt Claiton die Inhalte und Angebote der KFZ-Händler und veröffentlicht sie den zugangsberechtigten Versicherungsnehmern auf dem Marktpatz. Claiton stellt insoweit nur die Vermittlungsplattform zur Verfügung.
4. Registrierung und Zertifizierung
4.1. Um den Online-Marktplatz und die darüber abrufbaren Leistungen nutzen zu können, bedarf es der Einrichtung eines Nutzer-Accounts. Die Anmeldung und Übermittlung der Registrierungsdaten durch die Händler stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Plattform mit Claiton auf Grundlage dieser AGB dar. Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch Claiton nach Freigabe und der fachlichen Prüfung des Händlers, um feststellen zu können, ob und inwieweit der Händler den strengen Vorgaben der Versicherungen sowie Claiton genügt. Erfüllt der Händler diese Vorgaben, erhält der Händler Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Übermittlung der Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), bzw. Freigabe des Händler-Portals, stellt die Vertragsannahme durch Claiton dar.
4.2. Claiton behält sich das Recht vor, die Einhaltung der fachlichen und technischen Kriterien der Händler innerhalb der ersten 12 Monate durch Stichprobenkontrollen zu überprüfen. Jede Zertifizierung gilt für 12 Monate, bzw. so lange, bis eine Stichkontrolle ein negatives Ergebnis hervorbringt. Das Zertifikat wird auch dann (automatisch) um weitere 12 Monate verlängert, wenn der KFZ-Verwerter innerhalb von 12 Monaten ein Fahrzeug kauft und die Abwicklung vertragsgemäß erfolgt. Andernfalls wird der KFZ-Verwerter darüber informiert, dass dieser eine neue Zertifizierungskontrolle beantragen muss. Diese ist auch erforderlich, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse beim Händler ändern.
4.3. Der Händler sichert mit der Registrierung zu, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Claiton auf Verlangen weitere Nachweise für seine Unternehmereigenschaft zu erbringen. Ändern sich nach der Registrierung die angegebenen Daten, so ist der Händler verpflichtet, Claiton hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.4. Der Händler verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten und nur von ihm autorisierten Anwendern zur Verfügung zu stellen. Der Händler übernimmt die volle Verantwortung für alle Handlungen, die von ihm autorisierte Anwender unter seinen Zugangsdaten vornehmen, es sei denn, dass den Händler an solchen unautorisierten Handlungen kein Verschulden trifft.
4.5. Der Händler hat Claiton unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ihm von nicht autorisierten Dritten die Zugangsdaten bekannt geworden sind.
5. Nutzung des Marktplatzes
5.1. Claiton ist für den Inhalt und die Darstellung der Angebote nicht verantwortlich. Claiton ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Inhalts der Angebote und Darstellungen der KFZ-Händler auf deren Gesetz- und Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
5.2. KFZ-Händler sind verpflichtet,
a) vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf die angebotenen Fahrzeuge zu machen (z. B. Fahrzeugdaten, Fahrzeugzustand, Vertragsbestandteile, Preisangaben).
b) dem Anwender alle erforderlichen Dokumentationen im Hinblick auf den Kauf verfügbar zu machen, einschließlich aber nicht ausschließlich Kaufvertrag, Garantie- und Versicherungsinformationen;
c) dafür zu sorgen, dass Annoncen für Fahrzeuge, die nicht mehr zum Verkauf stehen, unverzüglich zu löschen;
d) werktags zwischen 9 und 18 Uhr innerhalb von zwei (2) Stunden nach der Reservierung eines Fahrzeugs durch einen Interessenten mit diesem Kontakt aufzunehmen oder, falls das Interesse zu einer anderen Zeit bekundet wird, spätestens um 11 Uhr am nächsten Werktag;
e) auf dem Marktplatz von Interessenten reservierte Fahrzeuge nach der Interessenmeldung 48 Stunden lang reserviert zu halten, außer wenn a) der Anwender mitteilt, dass er das Fahrzeug nicht erwerben will oder b) der KFZ-Händler nachweislich mehrere Versuche unternommen hat, den Interessenten zu erreichen, und dieser nach der Reservierung einen (1) Werktag lang nicht erreichbar war;
f) eine Kontaktaufnahme mit dem Interessenten über den Marktplatz von Claiton zu markieren;
g) reservierte Fahrzeuge für die Interessenten für Besichtigungen und ggf. Probefahrten zugänglich zu halten;
h) dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach erfolgter Lieferung auf dem Marktpatz als geliefert gekennzeichnet wird;
5.3. Der KFZ-Händler verpflichtet sich, im Rahmen von Angeboten und Illustrationen nur solche Aufnahmen auf der Plattform zu benutzen oder hierzu freizugeben, die er uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter – insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter – belastet sind.
5.4. Jedes Angebot der KFZ-Händler muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und darf nicht durch deren Gestaltung oder Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Die Händler müssen insbesondere die Regelungen des Urheber- und Markengesetzes, des Telemediengesetzes (TMG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beachten und dürfen insbesondere keine Namens-, Persönlichkeits-, Urheber-, Datenschutz- und Marken-, Design- und Kennzeichenrechte verletzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Händler, insbesondere keine Leistungen anzubieten oder Informationen zu veröffentlichen, die
a) sexuelle, pornographische oder sonstige jugendgefährdende Inhalte aufweisen,
b) Gewalt verherrlichende oder volksverhetzende Inhalte betreffen,
c) zu Straftaten aufrufen oder Anleitungen hierfür darstellen,
d) Bezug zu Glückspielen oder Wettangeboten haben,
e) andere Personen beleidigen, verleumden, belästigen oder in sonstiger Weise schädigen oder diesen gegenüber ein aggressives oder provokatives Auftreten darstellen,
f) in sonstiger Weise rechtswidrig, obszön, vulgär, störend für die Privatsphäre anderer Personen, diffamierend oder anstößig sind oder unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthalten,
g) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse natürlicher oder juristischer Personen oder sonstige Inhalte enthalten, zu deren Weitergabe der Händler – zum Beispiel aufgrund von Geheimhaltungsvereinbarungen – nicht berechtigt ist,
h) Links oder sonstige Verbindungen zu Inhalten enthalten, die nach vorgenannten Kriterien unzulässig sind.
5.5. KFZ-Händler stellen Claiton von allen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aufgrund der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Urheber-, Kennzeichen-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten, geltend machen. Dies umfasst auch die notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Händler ist nicht zur Erstattung verpflichtet, wenn ihn an der Verletzung der Rechte Dritter kein Verschulden trifft.
6. Sperrung von Angeboten oder Händler-Accounts
6.1 Soweit von KFZ-Händler implementierte Inhalte und Angebote rechtswidrig sind, Händler gegen die Regelungen dieser AGB verstoßen oder sich mit Zahlungen im Verzug befinden, hat Claiton das Recht, Inhalte zu sperren und/oder zu löschen sowie darüber hinaus den Account des Händlers vorläufig zu sperren. Dies hat zur Folge, dass sich der Händler nicht mehr über seinen Händler-Account auf dem Online-Marktplatz von claiton.de einloggen kann und weder an Auktionen teilnehmen, noch Angebote einstellen kann.
6.2. Das Recht von Claiton, im Falle des wiederholten oder eines schwerwiegenden Verstoßes den Händler endgültig von der Nutzung des Dienstes zu sperren und den geschlossenen Nutzungsvertrag außerordentlich und ohne die Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt unberührt.
7. Nutzungsrechte
7.1. Die Händler sind berechtigt, die Plattform im Rahmen und beschränkt auf die Zwecke die von Claiton geschuldeten Leistungen für die Laufzeit und nach Maßgabe dieser AGB und der etwaigen sonstigen Vertragsbestandteile zu nutzen. In diesem Umfang räumt Claiton dem Händler ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Plattform und der darüber abrufbaren Leistungen ein.
7.2. Der KFZ-Händler räumt Claiton an den Inhalten und Leistungsbeschreibungen, die zum Gegenstand seiner Angebote und Präsentationen auf der Plattform gemacht werden ein einfaches, weiterübertragbares, lizenzierbares und unterlizenzierbares, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht zum Zwecke der Veröffentlichung dieser Inhalte auf dem Online-Marktplatz ein. Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere
a) das Recht zur Vervielfältigung der Inhalte auf beliebigen Bild- und Tonträgern sowie Speichermedien und in beliebigen Printmedien (online oder offline, z. B. Zeitschriften, Zeitungen, Fachpresse, Plakate, Flyer, Broschüren, Newsletter);
b) das Recht, die Inhalte mit anderen Inhalten (Texten, Bildern, Hyperlinks, Marken, Logos, etc.) und anderen Werbemitteln zu verbinden und diese Verbindungen gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen;
c) das Recht, die Inhalte zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, insbesondere sie zu verkleinern, zu vergrößern, zu teilen, zu kürzen, zu modifizieren und diese Bearbeitungen gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen (eine inhaltliche Veränderung der Angaben findet nicht statt);
d) das Recht die Inhalte für Präsentationen wie z. B. PowerPoint Präsentationen, unternehmensintern und auf öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Messen, Seminaren und Schulungen, zu verwenden und vorzuführen;
e) das Recht, die Inhalte in beliebige Datenbanken einzuspeisen und dort abzuspeichern.
7.3. Der KFZ-Händler erklärt sich auch damit einverstanden, dass für die oben genannten Zwecke im Hinblick auf ausländische Webseiten und Software-Applikationen auch Übersetzungen seiner Inserate vorgenommen werden dürfen.
7.4. Der KFZ-Händler garantiert, dass er uneingeschränkt befugt ist, die nach dem vorstehenden Abs. (2) genannten Nutzungsrechte einzuräumen und über diese Rechte insoweit zu verfügen und dass er mit der Einräumung dieser Rechte keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere nicht Persönlichkeitsrechte oder urheberrechtlich geschützte Rechte Dritter.
7.5 Soweit nicht anderweitig anders geregelt, darf der Händler die verfügbaren Inhalte ausschließlich für eigene Zwecke und die Dauer der Nutzung des Online-Marktplatzes abrufen und anzeigen und ist nicht berechtigt, die auf claiton.de verfügbaren Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Der Kunde darf insbesondere etwaige Urhebervermerke, Logos und/oder sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke nicht von Inhalten entfernen.
8. Verfügbarkeit
8.1. Claiton bemüht sich für den Betrieb und die Nutzung des Online-Markplatzes um eine Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel.
8.2. Bei der Berechnung der prozentualen Verfügbarkeit wird nach kaufmännischen Grundsätzen auf eine Nachkommastelle gerundet. Die Betriebszeit beträgt dabei 24 Stunden an sieben Tagen der Woche (24/7). Ausgenommen davon sind Ausfälle auf Grund von Umständen, die nicht im unmittelbaren Einflussbereich von Claiton liegen, insbesondere:
(a) Ausfallzeiten aufgrund von höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Streik, Naturkatastrophen), Sabotage und vergleichbarer, nicht von Claiton zu vertretender Gründe;
(b) Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen;
(c) Ausfallzeiten, die auf Ausfälle von Teilen des Internets sowie externe DNS, Routingprobleme die außerhalb der unmittelbaren Kontrolle von Claiton liegen, zurückzuführen sind;
(d) Ausfallzeiten durch Verschulden Dritter wegen fehlerhafter oder unzureichender Wartung der Hard- und Software Dritter (einschließlich von den Claiton eingesetzter Dritter wie z. B. Host Provider.
8.3. Claitonbehält sich das Recht vor, die Nutzung des Händler-Accounts und die Abrufbarkeit der Dienste auf claiton.de zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient („Wartungsarbeiten“). Die Interessen der Händler sind dabei von Claiton stets zu berücksichtigen und derartige Wartungsarbeiten vorher anzukündigen.
9. Gewährleistung
9.1. Claiton leistet unter Berücksichtigung der vorgenannten Verfügbarkeiten Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Online-Marktplatzes während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Claiton wird auftretende Mängel an dem Online-Marktplatz in angemessener Zeit beseitigen.
9.2. Der Händler ist verpflichtet, Claiton etwaige Mängel des Online-Marktplatzes nach deren Entdeckung unverzüglich in Textform anzuzeigen.
10. Laufzeit und Beendigung des Vertrags
10.1 Verträge über die Nutzung des Online-Marktplatzes werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
10.2. Der Vertrag über die Nutzung des Online-Marktplatzes kann von allen Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden.
10.3. Das Recht der Parteien das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für die kündigende Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind für Claiton insbesondere die folgenden Ereignisse:
a) Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Händler;
b) Verstoß des Händlers gegen seine vertraglichen Pflichten;
c) der Händler schädigt einen oder mehrere andere Nutzer.
10.4. Das Recht von Claiton zur Sperrung bleibt unberührt.
10.5. Der Anspruch des Händlers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte bei Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Händler kündigt aufgrund eines wichtigen Grundes, der von Claiton zu vertreten ist.
11. Vergütung
11.1. Die Registrierung des Händlers ist kostenlos.
11.2. Der KFZ-Verwerter, der den Zuschlag erhalten hat, schließt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag und zahlt an diesen (ggf. gemäß den Anweisungen der Versicherung) den Kaufpreis. Claiton erhält vom KFZ-Verwerter die jeweilige Verwaltungsgebühr gemäß gültiger Preisliste.
11.3. Der Kaufpreis muss bis zu dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum bei Claiton eingegangen sein.
11.4. Der KFZ-Verwerter, der bei einer Auktion oder einem Angebot den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, gemäß den näheren Angaben für die jeweilige Transaktion auf dem Marktplatz zusätzlich eine Verwaltungsgebühr („Verwaltungsgebühr“) an Claiton zu entrichten. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Preisliste von Claiton.
11.5. Falls die Verwaltungsgebühr oder der Kaufpreis nicht bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum bei Claiton eingeht, kommt der KFZ-Verwerter ohne weitere Mahnung in Verzug. Das Recht, den Vertrag in diesem Fall zu kündigen und rückabzuwickeln, sowie Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Pflicht, die Verwaltungsgebühr zu entrichten, bleibt bestehen.
11.6. Der KFZ-Händler zahlt Claiton eine Gebühr nach Maßgabe der Preisliste von Claiton für jedes vom KFZ-Händler über den Marktplatz verkaufte Fahrzeug. Claiton erstellt monatlich eine Sammelrechnung über die Vergütung für jeden im Rahmen des Dienstes durchgeführten Verkauf des KFZ-Händlers. Der KFZ-Händler begleicht die Rechnung innerhalb von drei (3) Tagen an Claiton.
11.7. Eventuell anfallende Standkosten werden durch Claiton grundsätzlich nicht übernommen.
12. Haftung
12.1. Claiton haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang etwaiger von Claiton übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Claiton der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des betroffenen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
12.2. Im Übrigen ist die Haftung von Claiton ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine verschuldensunabhängige Haftung von Claiton für etwaige bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel (§ 365a Abs. 1 Alt. 1 BGB), soweit nicht die Voraussetzungen des Abs. (1) vorliegen.
12.3. Der Händler ist verpflichtet, Sicherungskopien von seinen Datenbeständen zu erstellen, um im Falle des Datenverlustes die Angebote und Informationen wiederherstellen zu können.
12.4 Die Haftung von Claiton im Falle von Datenverlust oder Datenwiederherstellung ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt und zwar auf den Schaden, der auch bei regelmäßiger und sachgemäßer Datensicherung durch den Händler eingetreten wäre, insbesondere, durch eine zumindest wöchentliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
12.5. Eine weitergehende Haftung der Vertragsparteien besteht nicht. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder für sonstige Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönli¬che Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Vertragsparteien. Für Verstöße gegen Datenschutzgesetze und/oder die EU-DSGVO haften die Parteien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
13. Datenschutz
13.1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten die Bestimmungen der EU-DSGVO und der nationalen Datenschutzgesetze zu beachten. Erhebt, verarbeitet oder nutzt ein Händler personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Claiton von Ansprüchen Dritter frei.
13.2. Claiton erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzgesetze in Übereinstimmung mit den in der Datenschutzerklärung (https://www.claiton.de/datenschutz) beschriebenen Grundsätzen.
13.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich in ihrem Organisationsbereich, die erforderlichen und geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung des Datenschutzes zu ergreifen.
14. Referenz
14.1. Der Händler räumt Claiton das Recht ein, diesen in Veröffentlichungen, gleich welcher Art, als Referenzkunden auszuweisen und in diesem Zusammenhang Namen, Marken und Logos des Händlers zu verwenden, sofern und solange der Händler dem nicht in Textform ausdrücklich widerspricht.
14.2. Eine darüberhinausgehende Nutzungsrechtseinräumung an Namen, Marken und Logos ist damit nicht verbunden.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Claiton behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere wenn gesetzliche Bestimmungen dies erfordern oder dies zur Verbesserung der Abwicklung oder der Unterbindung von Missbrauch notwendig ist. Über die Änderung wird Claiton den Händler jeweils in Textform an die von ihm zuletzt mitgeteilte Anschrift informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Händler nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt der Mitteilung Claiton gegenüber widerspricht. Claiton wird den Händler in jedem Einzelfall einer Änderung der Nutzungsbedingungen auf das vorgenannte Widerspruchsrecht und die auf die vorgenannten Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs des Händlers wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall ist Claiton berechtigt, den jeweiligen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
15.2. Abgesehen von den Möglichkeiten zur Änderung oder Ergänzung dieser Nutzungsbedingungen nach vorstehendem Abs. (1), bedürfen Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
15.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Claiton stimmt ihnen ausdrücklich in Schriftform zu.
15.4. Für diese Nutzungsbedingungen und die Vertragsbeziehungen zwischen Claiton und dem Händler gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss materiellen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf. Leistungs- und Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand ist ebenfalls Köln.
15.5. Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, im Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt), enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show& lng=DE. Claiton nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu gesetzlich auch nicht verpflichtet.
15.6. Sollten einzelne Bestimmungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.